Generell gilt: Je früher Sie unsere Beratung in Anspruch nehmen, desto größer ist Ihre Chance, einen Rechtsstreit zu verhindern oder zu gewinnen.
Scheuen Sie deshalb nicht den Gang zum Anwalt. Die Kosten hierfür halten sich im Rahmen und den gibt das Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG) vor.
Bei Gerichtsverfahren bestimmt in der Regel der jeweilige Streitwert die Kosten bei vorgegebenen Gebührensätzen. Für außergerichtliche Leistungen bemisst sich das Honorar insbesondere nach dem Umfang und der Schwierigkeit der rechtlichen Bearbeitung und der Bedeutung der Sache.
Gerne klären wir Sie schon zu Beginn unserer Tätigkeit über die voraussichtlichen Kosten auf. Das gibt Ihnen Sicherheit und ist für uns selbstverständlich.
Wir prüfen auch, ob Sie Anspruch auf Beratungs- oder Prozesskostenhilfe haben.
Verfügen Sie über eine Rechtsschutzversicherung? Dann brauchen Sie sich über die anfallenden Kosten meist überhaupt keine Gedanken zu machen. Die Korrespondenz mit Ihrer Rechtsschutzversicherung führen wir gerne für Sie.