Als Fachanwältin für Familienrecht gewährleistet Frau Rechtsanwältin Karin Langen ihre kompetente und effiziente Beratung und Vertretung insbesondere in den Bereichen des gesamten Ehe-, Familien- und Kindschaftsrechts unter Einschluss familienrechtlicher Bezüge zum Erb-, Gesellschafts-, Sozial- und Steuerrecht, wie zum öffentlichen Recht, dem Recht der nichtehelichen Lebensgemeinschaft und der Lebenspartnerschaft. Dieses Fachgebiet umfasst die Beratung vor Eheschließung bei Abschluss eines Ehevertrages ebenso wie die Beratung und Vertretung im Falle der Trennung und Ehescheidung der Eheleute im Hinblick auf alle sich hieraus ergebenden Rechtsfragen wie Trennungsunterhalt, nachehelichen Ehegattenunterhalt, Kindesunterhalt , Vermögensauseinander- setzung, güterrechtliche Auseinandersetzung, Wohnungszuweisung, Hausratteilung, elterliche Sorge und Umgangsrecht.
Ebenso steht Ihnen Frau Rechtsanwältin Langen in allen Fragen der Nachlassregelung mit Rat und Tat zur Seite. Ihre theoretischen Kenntnisse auf dem Gebiet der Testamentsvollstreckung hat sie durch die Teilnahme an einer umfangreichen theoretischen Ausbildung gemäß den Zertifizierungs- richtlinien der Arbeitsgemeinschaft Testamentsvollstreckung und Vermögensvorsorge e. V. vertieft.
Als ausgebildete Mediatorin bietet Ihnen Frau Rechtanwältin Langen auf dem Gebiet des Familienrechts wie auch des Wirtschaftsrechts zudem die Möglichkeit einer selbstbestimten und außergerichtlichen Konfliktlösung